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Mittel aus Energiepreispauschale an Bedürftige

Evangelische Landeskirche richtet Nothilfefonds ein

Hintergrund: Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz sieht u.a. die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und wird u.a. an Beschäftigte über die Arbeitgeber ausgezahlt. Die Energiepreispauschale ist sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Damit fällt auch Kirchensteuer an. Diese Einnahmen will die Evangelische Kirche in Baden nicht selbst nutzen, sondern mit dem Geld Bedürftige unterstützen.

Antragsberechtigt sind alle Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Baden haben und aktuelle Nachzahlungen für Heizung oder Strom nicht bezahlen können.

Anträge können bei den Beratungsstellen der örtlichen Diakonischen Werke gestellt werden.

Nähere Auskünfte erteilt unser Ev. Pfarramt.

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